Spezifizierte DSB-Tätigkeiten - Teil 2


Verpflichtung


Dokumentation des Datenschutzes

Prüfen des Vorhandenseins datenschutzrechtlich erforderlicher Dokumentation

Obligatorisch


Bereitstellung geeigneter Dokumentationsvorlagen

Obligatorisch


Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit

Obligatorisch


Führen aller erforderlichen Verzeichnisse

Fakultativ


Unterstützung der Fachverantwortlichen bei der Dokumentationserstellung

Fakultativ


Entgegennahme und Prüfung verfahrensspezifischer Dokumentation

Fakultativ


Nachweis von Compliance (Rechenschaftspflicht)

Prüfen, ob der Nachweis der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach DSGVO Artikel 5 Absatz 2 erbracht wurde

Obligatorisch


Bei Anfrage, Unterstützung und Beratung der verantwortlichen Stelle bei Themen zum Nachweis der Compliance

Obligatorisch


Bereitstellung von entsprechenden Vorlagen

Fakultativ


Prüfung, ob der Nachweis von Compliance erbracht ist

Fakultativ


Risikoanalyse, Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei Anfrage, Beratung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Obligatorisch


Prüfung, ob bei identifizierten bzw. anhaltend hohen Datenschutzrisiken für betroffene Personen die zuständige Aufsichtsbehörde eingebunden wurde; (der Verantwortliche ist hierüber in Kenntnis zu setzen)

Obligatorisch


Sicherstellung, dass die DSGVO-Vorgaben bezogen auf eine risikobasierte Auswahl geeigneter technischer und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden

Obligatorisch


Bei Anfrage, Unterstützung und Beratung der Verantwortlichen bei der Analyse und Bewertung von Datenschutzrisiken für die betroffenen Personen

Obligatorisch


Beratung bei der Planung und Durchführung von Risikoanalysen

Fakultativ


Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung bereits durchgeführter Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen

Fakultativ


Auftragsverarbeitung (Funktionsübertragung)

Bei Anfrage, Beratung der verantwortlichen Stelle bezogen auf datenschutzrechtliche Anforderungen bei einem geplanten Outsourcing

Obligatorisch


Prüfung, ob zwischen Auftragsverarbeiter und der verantwortlichen Stelle geeignete Kommunikationsschnittstellen eingerichtet sind:

  • Auskunftsersuchen
  • Meldungen von Datenschutzvorfällen/Datenpannen
  • Kontrollverfahren der Aufsichtsbehörden

Obligatorisch


Prüfung entsprechender relevanter Vertragsvorlagen

Obligatorisch


Prüfung der vom Auftragsverarbeiter ausgesprochenen Garantien zur Einhaltung der DSGVO

Obligatorisch


Bereitstellung von relevanten Vertragsunterlagen und Checklisten

Fakultativ


Individuelle Prüfung relevanter Outsourcing-Verträge

Fakultativ


Prüfung der Sicherheitskonzepte zum Datenschutz bei externen Auftragsverarbeitern

Fakultativ


Anfragen von betroffenen Personen, von Aufsichtsbehörden

Prüfung, ob ein Prozess zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen vorhanden ist

Obligatorisch


Prüfung, ob Kontaktdaten des Verantwortlichen für eingehende Auskunftsanfragen öffentlich zugänglich und leicht auffindbar sind

Obligatorisch


Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen betroffener Personen

Obligatorisch


Prüfung, ob eine zeitnahe Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen erfolgt

Obligatorisch


Wenn zutreffend, Prüfung, ob Löschungs-/Sperrungsaufforderungen von betroffenen Personen auch so durchgeführt wurden, wie vom Verantwortlichen zugesichert

Obligatorisch


Übernahme bzw. Verantwortung der Funktion als Anlaufstelle für die zuständige Aufsichtsbehörde:

  • grundsätzlich zu allen behördlichen Belangen
  • bei Kontrollanfragen und Prüfungsfällen

Obligatorisch


Aktive Mitwirkung beim Prozess der Auskunftserteilung

Fakultativ


Meldewesen für Datenschutzverstöße

Überprüfung von Verarbeitungsvorgängen mit hoher datenschutzbezogener Risikoexponierung für betroffene Personen

Obligatorisch


Überprüfung von IT-Systemen mit hoher datenschutzbezogener Risikoexponierung für betroffene Personen

Obligatorisch


Bereitstellen von entsprechenden relevanten Vorlagen und Checklisten

Fakultativ